Auch wenn die Situation bezüglich der Förderung von Student*innen in den letzten Jahren kaum besser geworden ist, besteht für viele Student*innen die Möglichkeit, Familien- oder Studienbehilfe zu beantragen bzw. bewilligt zu bekommen. Ihr solltet auf jeden Fall die entsprechenden Anträge stellen, denn bis auf eine Ablehnung des Antrags drohen keine Konsequenzen, und es soll nicht nur einmal vorgekommen sein, dass jemand unverhofft zu ein wenig finanzieller Entlastung gekommen ist.

 

Solltet ihr durch die Anmeldepflicht für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nur auf der Warteliste landen, und so aufgrund des Ausstehens nur weniger Stunden/ECTS nicht innerhalb der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester fertig werden, oder aus irgendwelchen anderen triftigen Gründen (Krankheit, Schwangerschaft, etc.) nicht schnell genug zu eurem Abschluss kommen, könnt ihr versuchen mit dem Formular "Beih 14" bzw. den Zusatzformularen "Beih 14a" eure Anspruchsdauer zu verlängern. Diese Formulare könnt ihr auf der Hompage des Bundesministerium für Finanzen zu euch nach Hause bestellen. Link zum Formular:

 

Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Sozialreferates der ÖH Uni Wien:

http://www.oeh.univie.ac.at/vertretung/referate/sozialreferat

 

Zudem besteht die Möglichkeit auf eine Antragstellung für Studienbeihilfe, welche ebenfalls unbedingt vorgenommen werden sollte. Genau wie die Familienbeihilfe kann auch die Studienbeihilfe im schlimmsten Fall nur abgelehnt werden, im besten Fall ergibt sich eine Erleichterung der finanziellen Situation.

 

>> Antrag auf Studienbeihilfe

 

Auch bei der Studienbeihilfe gibt es eine Vielzahl von Verlängerungsgründen, beziehungsweise bürokratische Hürden die zu nehmen sind, um weitere, umfassendere oder erneute Ansprüche geltend zu machen, bzw. einfach nur das Studium zu wechseln. Weitere Infos findet ihr unter www.stipendium.at

 

Für eine weitere Beratung sind wir natürlich zu unseren Beratungszeiten am KoRa für euch erreichbar.