Die Novellierung des Universitätsgesetzes 2021: Versuch der Entrechtung auf jeder Ebene

Der Entwurf zum neuen Universitätsgesetz (UG) sieht nicht nur eine weitere Erschwerung der Studienbedingungen sowie Diskriminierung ohnehin benachteiligter Gruppen vor, sondern auch die aktive Entdemokratisierung der Universitäten. Die UG-Novelle muss als Teil eines langwierigen Prozesses verstanden werden, der die Ökonomisierung der Universitäten vorsieht.

Wenn das Rektorat der Universität Wien eine neue Leistungsvereinbarung als ein „sehr erfreuliches Verhandlungsergebnis“ vorstellt, dann kann davon ausgegangen werden, dass für die Zukunft von Forschung und Lehre mit eher wenig Erfreulichem zu rechnen ist.[1] Die Versicherung, „in den nächsten Jahren zielgerichtet zu investieren und damit eine erhebliche Weiterentwicklung wie auch Profilierung in Forschung und Lehre zu erreichen“, kommt da fast einer Drohung gleich und klingt doch auf ungute Weise vertraut, denn diese herrschaftliche Rhetorik ist längst zum Standardsprech in der Bildungspolitik avanciert.[2] Diese funktioniert für gewöhnlich wie ein sich selbstbestückender Ofen: In heiße Luft werden reihenweise Gemeinplätzchen geschoben, damit solch eine Leistungsvereinbarung allen Spaß macht oder zumindest jenen, die sich überhaupt die Mühe machen, die zwei Absätze auf der Website des Rektorats zu lesen. Mit Spaß hat das Ergebnis in seiner Konsequenz zwar sehr wenig zu tun, aber das Studium sollte im Regelverlauf ja auch schon vorbei sein, ehe Studierende in die Verlegenheit kommen, sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen. Insbesondere Akademiker*innen der Geisteswissenschaften wachen vielfach leider erst dann auf, wenn sie selbst an die Decke stoßen, die sich seit Jahrzehnten immer weiter senkt. Das Privileg des Lernens und Lehrens wird von ihnen dabei ebenso wenig reflektiert, wie von jenen, welche die Situation auch dann noch geflissentlich zu ignorieren wissen. All das ist gemeinhin bekannt, bildet aber das Hintergrundrauschen, vor dem auch die anstehende Novellierung des Universitätsgesetzes gelesen werden muss, die sich voraussichtlich an die Leistungsvereinbarung aus dem Dezember 2018 anschließt.

Diese Vereinbarung zwischen dem Rektorat und der Republik Österreich sieht für die Universität Wien im Zeitraum von 2019-2021 zwar eine Budgetsteigerung von 17% (207 Millionen Euro) vor, bindet diese jedoch an Auflagen, bei deren Nichterfüllung das zur Verfügung gestellte Geld zumindest teilweise zurückgezahlt werden muss – dann als Strafzahlung. Die Auflagen betrafen in erster Linie die Steigerung der Prüfungsaktivität und damit einhergehend auch eine Erhöhung der Abschlussquote. Beides sollte vorgeblich durch die Schaffung neuer Stellen und einer Verbesserung der Betreuungsverhältnisse erreicht werden. Bis diese Verbesserung jedoch tatsächlich bei den Studierenden ankommt, kann es gerne schon mal die Länge einer Regelstudienzeit dauern. Die Erfahrung zeigt: Von der Ausschreibung einer Professur bis zum tatsächlichen Antritt einer berufenen Person kann selbst ohne eine strukturlähmende Pandemie sehr viel Zeit vergehen. Um die Zielvorgaben dennoch zu erreichen, entschied das Rektorat, den in seinen Augen zu hohen Zulauf von Studierenden zu begrenzen und Zugangsbeschränkungen einzuführen – mit dem Jahr 2019 zunächst nur für die Studiengänge Chemie, Rechtswissenschaften, Translationswissenschaften, Anglistik, Soziologie, Politikwissenschaften sowie Kultur- und Sozialanthropologie. Hiermit zeichnete sich bereits ab, dass das Erreichen der Zielvorgabe unter Beschneidung studentischer Freiheiten vonstattengehen und weitere Maßnahmen folgen würden.[3] Damit sind wir bei der bevorstehenden Novellierung des Universitätsgesetzes angekommen, die mit Beschneidung studentischer Freiheiten noch sehr wohlwollend umschrieben ist. Sollte diese Novellierung in Kraft treten, würden alle Studierenden dazu verpflichtet, 24 ECTS-Punkte in den ersten zwei Studienjahren zu erbringen.[4] Sollten sie dies nicht schaffen, kommt es zur Exmatrikulation im jeweiligen Studium, denn diese Regelung gilt nicht pro Student*in, sondern für jeden belegten Studiengang. Damit wäre ohne Frage ein neuer Höhepunkt in der Ökonomisierung von Lehre, Bildung und Kultur erreicht, die es sich zum Ziel gesetzt hat, das in Zahlen umzuschreiben, was frei von Zwang Menschen verbinden sollte und zwar im Idealfall über die Universität hinaus. Neben den Studierenden, die zwei Studiengänge absolvieren, trifft eine solche Regelung wieder einmal all jene, die ohnehin schon mit Problemen zu kämpfen haben: Studierende, die zum Selbsterhalt neben dem Studium arbeiten müssen, Pflege- oder Betreuungspflichten haben, mit gesundheitlichen Problemen kämpfen oder durch anderweitige Umstände an der Partizipation des Universitätsbetriebs gehindert werden. Diese sind es auch, die am härtesten von einer reduzierten Anzahl angebotener Prüfungstermine betroffen wären, die den Abschluss einer Veranstaltung unflexibler und das Durchfallen wahrscheinlicher macht.[5]

Eine Argumentation, die unterstellt, dass Studierende ohne einen solchen „Ansporn“ faul im universitären Sumpf vor sich hindümpeln würden, verkennt nicht nur die Fruchtbarkeit studentischer Kultur abseits der Lehrveranstaltungen, sondern fügt sich zudem bruchlos in die vorherrschende neoliberale Ideologie ein, die in der Praxis von einem zynischen miteinander geprägt ist. Ob ein Mensch in seinem Umfeld und mit seiner Tätigkeit Erfolg hat, wird dabei immerfort als eine Frage des individuellen Leistungswillens dargestellt; ungleiche soziale und wirtschaftliche Ausgangsbedingungen und Lebensumstände finden dabei keine Berücksichtigung. Ebenso wie der fehlende Wille außerhalb der Universität in den wenigsten Fällen eine Rolle spielt, liegen auch die Gründe für die Nichterbringung von ECTS-Punkten nicht in einem fehlenden Willen der Studierenden zum Lernen.

Insbesondere die geisteswissenschaftlichen Studiengänge können gar nicht anders, als einen derartigen Vorstoß als Angriff auf ihr jeweiliges Fach zu verstehen, dem gegenwärtig ohnehin schon kaum Wertschätzung entgegengebracht wird. Denn nachvollziehbar ist ein solcher Schritt allein aus einer unternehmerischen Perspektive, die auf die Steigerung von Produktivität ausgelegt ist. Die lebenslange Sperrung von Studierenden für ein Fach bei nicht bestandener STEOP-Prüfung und die Abschaffung einer Nachfrist für die Entrichtung von Studiengebühren sind dabei letztendlich Töne im gleichen Akkord, der begleitend zur Verrohung des Apparates angeschlagen wird. Die Fidel wird dabei nicht zuletzt von einem Mann gespielt, der Anfang des Jahres noch sagte, die „Wissenschaft soll sich nicht überall einmischen.“[6] In Zeiten, in denen sich die Wissenschaft als Fundament der rationalen gesellschaftlichen Debatte gegen Verschwörungstheoretiker*innen und Populist*innen behaupten muss, ist ein solcher Satz nicht nur Ausdruck von Borniertheit, sondern auch ein politisch höchst fahrlässiges Signal. Der Bildungsminister lässt damit wieder einmal durchblicken, dass er nicht in der Lage ist, in größeren Zusammenhängen zu denken.

Es wäre jedoch verkürzt, den Gesetzesentwurf allein als einen erneuten veritablen Vorstoß in Richtung Ökonomisierung zu deuten. Zur neoliberalen Logik der Novelle und ihrem Willen zur Effizienzsteigerung um jeden Preis, gehört auch der Versuch, die Universität weiter zu entdemokratisieren, die während der letzten Jahrzehnte in dieser Hinsicht ohnehin schon fortlaufend ausgehöhlt wurde.[7] Konkret wird diesmal auf die Entmachtung des Senats abgezielt. Dieser soll bei der Wiederwahl des Rektorats kein Mitspracherecht mehr haben, während er hier bis jetzt eine bestätigende Funktion mit Vetorecht innehat. Darüber hinaus soll das Rektorat uneingeschränkten Zugriff auf die Gestaltung der Studienpläne erhalten, was bisher ebenfalls dem demokratischen Organ des Senats obliegt.[8] Mit zumindest zwei stimmberechtigten Studierenden, aber auch einer Person aus der Gruppe des allgemeinen Personals, steht der Senat (wenn auch bei Ungleichverteilung der Sitze) für einen letzten Hauch von gleichberechtigter Teilhabe. In einer Einheit, die sich an demokratischen Grundsätzen orientiert, muss ein solcher Versuch des Ministeriums, autokratische Strukturen zu installieren, für einen Aufschrei sorgen.

Wie eine billige populistische Finte wirkt dabei die gleichzeitige Betonung von vereinfachter Beurlaubung, die als Beitrag zur studentischen Freiheit angepriesen wird. Diese soll ebenfalls Teil des neuen Universitätsgesetzes sein und wird gern als Ausgleich angeführt, wenn es um Vor- und Nachteile der Novelle für Studierende geht. Auch wenn es sich hier im Kern um einen positiven Aspekt handelt, kann so keine der anderen angestrebten Veränderungen aufgewogen werden. Allein die vollkommene Unverhältnismäßigkeit beider Vorhaben verbietet eine derartige Basarmentalität, mit der versucht wird, das Recht auf demokratische Mitgestaltung gegen die Möglichkeit vereinfachten Urlaubs auszuspielen.

Es wird sich zeigen, ob die Studierenden und Dozierenden des Landes der Verwandlung der Uni in einen autoritär geführten, profitorientierten Musterbetrieb tatenlos zusehen wollen. Erste Reaktionen, wie jene des Senats der Universität Salzburg, machen Hoffnung darauf, dass zumindest die direkt Betroffenen nicht die Hände in den Schoß legen werden. Dabei trifft das Mozarteum mit dem Vorwurf der „Orbanisierung“ durch die Regierung den Nagel auf den Kopf.[9] Das vermeintliche Erstaunen des Ministeriums über die Kritik an der Novellierung zeugt daher weniger von Realitätsverlust als viel mehr von kühler Berechnung. Das ist fatal für das Grundvertrauen der Studierenden und Dozierenden gegenüber der Politik, die jetzt mit entsprechenden Reaktionen zu rechnen hat.


[1] rektorat.univie.ac.at/strategie/leistungsvereinbarung/

[2] Ebd.

[3] www.derstandard.at/story/2000088613771/uni-wien-schraenkt-zugang-ab-2019-weiter-ein

[4] www.derstandard.at/story/2000121943835/mindeststudienleistung-24-ects-punkte-binnen-zwei-jahren-verpflichtend

[5] www.derstandard.at/story/2000122171127/unis-sollen-in-zukunft-weniger-pruefungstermine-anbieten

[6] kurier.at/politik/inland/mehr-geld-fuer-brennpunktschulen-fassmann-vage-bei-finanzierung/400724046

[7] www.derstandard.at/story/1336698316163/ug-2002-zwischen-befreiungsschlag-und-entdemokratisierung

[8] www.derstandard.at/story/2000121945933/studierende-verlieren-macht-bei-erneuter-kuer-der-rektoren

[9] salzburg.orf.at/stories/3075196/