Master Lehramt Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung


Das Ziel des Masterstudiums im Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (GSP) ist die wissenschaftlich fundierte fachliche, fachdidaktische und schulpraktische Ausbildung für den Lehrberuf an mittleren und höheren Schulen (Sekundarstufe I und II). Seit Wintersemester 2015/16 kann mensch sich zu diesem Studium zulassen.
Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS. Davon fallen 30 ECTS in die Abschlussphase (26 ECTS Masterarbeit + Lehrveranstaltung, sowie 4 ECTS Masterprüfung).
Weitere 30 Punkte werden durch Schulpraxis 18 Pkt. und begleitende Lehrveranstaltungen 12 Pkt. (4 im UF GSP) absolviert.
Die verbleibenden 60 ECTS teilen sich auf die beiden Unterrichtsfächer, auch das Masterstudium ist kombinationspflichtig, sowie die Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG) auf.

Der Studienplan im offiziellen Mitteilungsblatt:
http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_142.pdf

Voraussetzung zum Studium dieses Masters ist die positive Absolvierung des Bachelor Lehramts. Das Masterstudium kann nur in der gleichen Fächerkombination, oder in einer neuen Kombination bereits absolvierter Fächer begonnen werden.
Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Artikels bestehen noch keine Informationen über die Zulassung mit Bachelor Studien von anderen österreichischen Kooperations-Verbünden (West, Mitte, Südost) oder anderen Universitäten der Welt.


Pflichtmodul Fachwissenschaft (UF MA GSP 01) - 6 ECTS
Voraussetzungen: keine

  • SE Vertiefungsseminar 1: Quellenkunde und Quellenkritik, 6 ECTS, 2 Sst (pi)



In diesem Seminar soll die Kenntnis unterschiedlicher Quellengattungen aufgefrischt und anhand der Beschäftigung mit geschichtswissenschaftlichen Theorien eine exemplarische Vertiefung in ein historisches Fachgebiet geübt werden.


Pflichtmodul Räume der Geschichts- und Politikkultur (UF MA GSP 02) - 10 ECTS
Voraussetzung: keine

  • SE/VU Geschichtskulturelle Kompetenz, 6 ECTS, 2 SSt (pi)
  • EX Räume der historisch-politischen Auseinandersetzung, 4 ECTS, 2 SSt (pi)


„Die beiden Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden interdisziplinär verschränkt in Form einer Kooperation von Fachdidaktik und Fachwissenschaft angeboten; sie können von einer/einem oder mehreren LehrveranstaltungsleiterInnen konzipiert, durchgeführt und evaluiert werden.“

Pflichtmodul Fachdidaktik (UF MA GSP 03) - 6 ECTS
Voraussetzungen: keine

  • KU Digitale Medien in Geschichte und Politischer Bildung, 6 ECTS, 4 SSt (pi)


In diesem Kurs wird der digitalen Mediengestaltung ebenso Platz geboten, wie auch den Problematiken der durch Medien vermittelten Narrative und Diskurse.


Praxismodul UF GSP (UF MA GSP 04) - 4 ECTS

Voraussetzung: keine

  • KU Praxisreflexion, 4 ECTS, 2 SSt. (pi)


Während dem Besuch des KU Praxisrexflexion soll die <9 ECTS umfassende Schulpraxis absolviert werden. Eine bereits nach dem Bachelorstudium begonnen Lehrtätigkeit soll anrechenbar sein. Regelungen dazu werden zum Zeitpunkt der Redaktion erarbeitet.


Mastermodul (UF GSP 05) - 4 ECTS
Voraussetzungen: Abschluss aller vorhergehenden Pflichtmodule

  • SE Masterseminar, 4 ECTS, 2 Sst (pi)


Im Rahmen dieses Seminars soll die Masterarbeit verfasst werden:

Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selb- ständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der beiden Unterrichtsfächer zu wählen. Bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung verfasst, hat sie einen Umfang von 22 ECTS-Punkten und wird vom Masterseminar im Umfang von 4 ECTS-Punkten begleitet. 

Masterprüfung:
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen, die erfolgreiche Ablegung der Praxisphase sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Gesamtprüfung in Form einer mündlichen Abschlussprüfung. Sie umfasst zwei Bereiche aus:
    a) dem Fach der Masterarbeit und
    b) dem zweiten Unterrichtsfach.
Die Prüfung soll auch professionsrelevante Aspekte berücksichtigen.
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4, je 2 ECTS pro Unterrichtsfach.

Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen - Master of Education

Beschreibung übernommen von: https://basisgruppelehramt.wordpress.com/studium/master-of-education-bed-seit-201516/ (29.04.2019)

Übersichtsplan
Curriculum der Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG)

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Lehramt im Verbund Nord-Ost (seit 2015/16) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Fachlich in Frage kommend für zwei Unterrichtsfächer ist jedenfalls das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe an der Universität Wien für diese beiden Unterrichtsfächer. Das Bachelorstudium muss abgeschlossen sein. Es ist nicht möglich ein Masterstudium zu beginnen, während man noch in einem Bachelorstudium ist, welches die Voraussetzung für das gewünschte Masterstudium  ist.

Wenn du ein Bachelorstudium an einer anderen Universität studiert hast und die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, kann es sein, dass du zusätzliche Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 30 ECTS-Punkten im Rahmen des Masterstudiums absolvieren musst.

Siehe dazu auch: Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.6.2015, 25. Stück,

http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_138.pdf

Eine Gleichwertigkeit eines Bachelorstudiums an einer Pädagogischen Hochschule ist nach der momentan gültigen Regelung nicht gegeben.

Aufbau des Masters

Das Lehramtsstudium ist auf den vier Säulen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben (ABG) und Schulpraxis aufgebaut.

Die insgesamt 120 ECTS-Punkte werden folgendermaßen auf diese Bereiche verteilt:

4 ECTS-Punkte der Bereiche Fachdidaktik und Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben sind jeweils für Lehrveranstaltungen zur Praxisreflexion in der Praxisphase vorgesehen. Insgesamt bietet der Master also 30 ECTS Schulpraxis. Die von den angehenden Lehrer*innen zu erreichenden 18 ECTS werden aufgeteilt auf beide Unterrichtsfächer absolviert. Da bekanntlich gewisse Fächer häufiger am Stundenplan der Schulen stehen, wird es nicht ohne weiteres möglich sein in allen Fächern gleich viele Stunden zu halten.

Module des Masters

ABG MA PM1 Pflichtmodul: Lehren und Lernen gestalten

Voraussetzungen: keine

  • VO zu Lehren und Lernen gestalten (3 ECTS, 2 Sst.)
  • VO zu Gestaltung und Reflexionsformen von Erziehung, Bildung und Unterricht (2 ECTS, 1 Sst.

Diese Vorlesung ist wahlweise aus folgenden Themenfeldern zu absolvieren:
„Aspekte von Bildungsgeschichte“, „Aspekte von Bildungssoziologie“, „Aspekte von Entwicklungspsychologie im Kontext von Schule“, „Umgang mit Medien“, „Umgang mit Diversität“

 

ABG MA PM2 Pflichtmodul: Ausbau Sozialer und Personaler Kompetenzen und Reflexion von Praxis

Voraussetzungen: keine

  • KU zu Soziale und Personale Kompetenzen (2 ECTS, 1 SSt)
  • KU zu Reflexion und Evaluation der eigenen Praxis (4 ECTS, 1 SSt)

 

ABG MA PM3 Pflichtmodul: Professionsverantwortung, Evaluation und Practitioner Research

Voraussetzungen: keine

  • SE Forschungsmethoden: Professionsverantwortung, Evaluation und Practitioner Research (5 ECTS, 2 SSt)

 

ABG MA PM4 Pflichtmodul: Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse

Voraussetzungen: keine

  • SE zu Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse (4 ECTS, 2 SSt)

 

Abschlussphase

Im Bereich der ABGs gibt es derzeit keine Möglichkeit eine Masterarbeit zu verfassen. Allerdings kann in der Arbeit ein bildungswissenschaftlicher bzw. lehramtsspezifischer Vermittlungsteil Platz finden, die Arbeit selbst bleibt aber einem der beiden Unterrichtsfächer zugeordnet. Über die Möglichkeit eigenständig im Bereich „Practitioner Research“ zu forschen und zu schreiben wird derzeit diskutiert.