Abschlussphase

Abschlussphase

Mastermodul

Im Rahmen des Mastermoduls ist das Masterseminar zu absolvieren ( 5 ECTS / 2 Sst.). Voraussetzung für das Masterseminar ist die Absolvierung aller übrigen Module.

Masterarbeit

Laut Studienplan dient die Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen seblständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema ist so zu wählen, dass StudentInnen die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Sie hat weiters einen Umfang von 20 ECTS Punkten und ihre Normallänge beträgt 260.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelbalt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Dabei darf sie eine Minimallänge von 220.000 Zeichen nicht unterschreiten (rund 75 Seiten) und 300.000 Zeichen nicht überschreiten. Längere Arbeiten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen von der SPL zur beurteilung zugewiesen werden! Weiters ist der Arbeit ein 2.000 Zeichen langes Abstract in englischer Sprache anzuhängen.

Masterprüfung

Voraussetzung ist die postivie Absolvierung aller Module und Prüfungen sowie eine positiv beurteilte Masterarbeit. Es handelt sich dabei um eine kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat. Geprüft wird in zwei Fachgebieten, einem deutlich engeren, welches die Masterarbeit betrifft und einem deutlich anderem Fachgebiet, welches zwischen StudentIn und PrüferIn vereinbart wird. Dabei kommt der/die ErstprüferIn aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und der/die ZweitprüferIn aus dem zusätlich gewählten Fachgebiet. Die Prüfung umfasst 5 ECTS Punkte.

ÖH Wahl und Ergebnisse Geschichte 2007

ÖH-Wahlen 2007

22. Mai - 24. Mai 2007

Wie alle 2 Jahre gibt es auch dieses Sommersemester wieder ÖH-Wahlen. Leider zeigt die bisherige Geschichte der ÖH-Wahlen, daß die Wahlbeteiligung unter den Studierenden eine sehr geringe ist. Nur selten wurde in den letzten Jahren die Grenzen von 30% an wählenden Studierenden gebrochen, meistens lag die Zahl darunter.

Warum auch immer die Studierenden nicht von ihrem Recht gebrauch machen, fakt ist, daß es gerade in Zeiten wie diesen wichtig ist, zur ÖH-Wahl zu gehen. Mit einem starken Votum sollten die Studierenden ein Zeichen gegen die prekären Zustände im Studium sowie für eine aktive Mitgestaltung, eine starke Vertretung studentischer Interessen und eine lebendige politische Kultur an den Unis setzen.

Wahlzeiten:

Di, 22.5. 10.00-17.00 Uhr

Mi, 23.5. 09.00-19.00 Uhr

Do, 24.5. 09.00-15.00 Uhr

Wahllokale:

Diplom & Lehramt Geschichte: Senatssaal Uni-Hauptgebäude

Doktorat: Aula AAKH, Campus, Hof 1

 

Zur Wahl mitzunehmen: Studierendenausweis mit aktuellem Semesterpickerl

Bei den ÖH-Wahlen bist Du für folgende Ebenen stimmberechtigt:

Studienrichtungsvertretung:

Auf dieser Ebene wählst Du 3-5 Personen (abhängig von der Zahl der Studierenden der Studienrichtung, auf der Studienrichtung Geschichte sind es fünf). Die Personen sind nicht zwangsweise Fraktionsgebunden. Du darfst auf jeder Studienrichtung wählen, die Du inskribiert hast (Lehramt Gewi wird nur einmal gewählt).

Fakultätsvertretung:

Mit der Novellierung des Hochschülerschaftsgesetz 2005 wurde die Direktwahl der Fakultätsvertretung abgeschafft. Sie wird von den zugehörigen StRVen nominiert.

Universitätsvertretung:

Auf dieser Ebene besteht Listenwahlrecht und es kandidieren zumeist die großen, von Parteien unterstützten, Fraktionen. Wenn Du an unterschiedlichen Universitäten inskribiert bist (z. B. Uni Wien und TU) kannst Du dort jeweils einmal Deine Stimme abgeben.

Bundesvertretung:

Die jeweiligen Univerversitätsvertretungen delegieren dann MandatarInnen in die Bundesvertretung (BV), die seit der Novellierung des HSG 2005 nicht mehr gewählt werden darf.

 

ÖH-Wahl 2007: Wahlergebnisse der Studienrichtung Geschichte

Studienrichtungsvertretung

(Persönlichkeitswahl: Die 5 KandidatInnen mit den meisten Stimmen [gelbe Markierung] stellen die künftige Studienrichtungsvertretung)

Geschichte (Diplom und Lehramt)

Claudia Aurednik: 443 Stimmen

Cem Iber: 399 Stimmen

Susanne Bezdek: 394 Stimmen

Mathias Klingersberger 378 Stimmen

Matthias Vigl: 349 Stimmen

Markus Karl Langthaler: 135 Stimmen

Florian Riepl: 107 Stimmen

Adam Christian: 99 Stimmen

Bernhard Beham: 76 Stimmen

 

 

Universitätsvertretung Wien - Teilergebnis der Studienrichtung Geschichte

ÖH Wahlergebnisse Geschichte Universitätsvertretung 2017
GruppeStimmenProzent
GRAS19229,54
VSSTÖ14922,92
AG12118,62
KSV-Lili396
LSF274,15
KSV-KJÖ264
JES192,92
BIER172,62
RFS172,62
BAGRU/IG142,15
RAUCHFREI91,38
SOS60,92
LUST50,77
PIRATEN50,77
MuKus40,62

FAQ - veraltet ca. 2003

FAQ

Muß ich Studiengebühren bezahlen, wenn ich im laufenden Semester eigentlich nur mehr meine Diplomprüfung zu absolvieren habe?

Wenn du deine letzte Prüfung vor dem Ende der Nachinskriptionsfrist (für das SoSe 2003 war das der 30.4.03) machst und somit bis zu diesem Zeitpunkt dein Studium abschließt, dann brauchst du für das laufende Semester keine Studiengebühren bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass die allerletzte Prüfung eben absolviert sein muss - es gibt keine Verlängerung !, auch nicht um wenige Tage. Wenn du also glaubst, dass es sich ausgeht, brauchst du nicht zahlen. Bist du dir aber unsicher, weil die Prüfung auch später sein könnte, dann gäbe es die Möglichkeit, einmal einzuzahlen und wenn es sich dann doch ausgeht, kannst du die Studiengebühren zurückzuverlangen. Formulare dafür gibt es in der Studien- und prüfungsabteilung.

Was ist wenn ich wegen Berufstätigkeit oder Auslandsaufenthalt, oder... ein Semester oder länger zum Studieren keine Zeit habe. Muß ich die Studiengebühren zahlen?

Beurlaubung - d.h. inskripiert bleiben ohne Studiengebühren zu zahlen - gibt es nur für Karenz, Präsenz- oder Zivildienst und für die Betreuung eigener Kinder. In allen anderen Fällen ist die Einzahlung der Studiengebühren unumgänglich, wenn mensch nicht exmatrikuliert werden will. Nicht einzahlen? prinzipiell schon möglich, allerdings nicht in jedem fall aber zu empfehlen. der grund: KollegInnen, die noch im alten Studienplan studieren fallen mit einer neuinskription automatisch in den neuen studienplan, was auch bedeuten würde, dass eventuell lehrveranstaltungen, die es im alten plan noch nicht gab nachgemacht werden müssen. Darüberhinaus muß auch alles, was mensch bisher absolviert hast für den neuen studienplan angerechne werden - d.h. ein nicht unwesentlicher bürokratieaufwand.

Zulassung zum Doktorat ?

Den Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium stellen Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung, Tür 8. Zunächst benötigen Sie ein eigenes Antragsformular, das Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung erhalten. Darüber hinaus ist die Vorlage des Magisterbescheides, des letzten Diplomprüfungszeugnisses und des Studierendenausweises erforderlich. StudienwerberInnen eines Doktoratsstudiums erhalten im Rahmen ihrer Antragsstellung einen Zahlschein zur Entrichtung des Studienbeitrages.

Lateinergänzungsprüfung für ein Studium der Geschichte

 

Wer?

Österreicher mit österreichischer Matura: Sollten diese Latein nicht während der Schulzeit gehabt haben ist Latein zwingend notwendig.

Ausländer mit österreichischer Matura: Hier tritt der selbe fall ein wie in Punkt I. Latein muß nachgemacht werden falls es in der Schule nicht gelernt wurde.

Ausländer mit ausländischem Reifezeugnis die auf Grund der Personengruppenverordnung zugelassen wurden : Auch in diesem Fall muß Latein nachgemacht werden.

Ausländer mit ausländischem Reifezeugnis die auf Grund eines Studienplatzes im Ausland zugelassen wurden: In diesem Falle darf Latein NICHT vorgeschrieben werden, da die Studienwerber die Aufnahmekriterien in ihrem Heimatland bereits erfüllt haben und eine Ergänzungsprüfung aus Latein aus rechtlichen Gründen schon gar nicht möglich wäre.

 

 

Weiteres:

Netz:: "universitäten, studium" - "universitätsrecht" - "gesetze und verordnungen" - "studienrecht" - "universitätsberechtigungsverordnung"

Wie:

Im Laufe des ersten Abschnittes muß gegebenenfalls die Lateinergänzugsprüfung absolviert werden. Diese Prüfung darf allerdings nicht die Letzte des ersten Abschnittes sein. Tipp: irgendein Freifach als letze Prüfung aufheben.

 

Wie oft kann ich zu einer Prüfung antreten?

Bei der Anzahl der Prüfungsantritte gibt es ab 1.1.2004 eine Differenzierung: bis dorthin hat man im ersten abschnitt 4 antritte, im zweiten abschnitt 5 antritte. mensch kann aber (falls dies nicht ausreicht) eine andere studienrichtung (an derselben uni) zusätzlich inskribieren, in der diese prüfung ebenfalls angeboten wird (vgl. doppelstudium). dort hat mensch wiederum die volle Anzahl von Antritten. Dies ändert sich aber ab dem obigen Datum. Ab dann haben Studierende nur mehr 4 Antritte - egal in welchem Studienabschnitt. Mehr Antritte könnten allerdings in der Satzung der Uni (zur Zeit noch in Verhandlung) festgehalten werden. Ab diesem Datum gibt es aber zusätzlich die Möglichkeit, an einer anderen Uni (nicht an derselben!) daselbe zu inskribieren - und wieder gibt es die volle Anzahl der Antrittsmöglichkeiten.

Welchen Leistungsnachweis brauche ich für die Familienbeihilfe ?

Nach den ersten zwei Semestern deines Studiums musst du dem Finanzamt 8 Wochenstunden (egal, wie sich diese Stunden über diese 2 semester aufteilen!) vorlegen. Wenn du im WinterSemester dein Studium begonnen hast, so brauchst du diese 8 Wochenstunden bis zum 31.10. des Folgejahres. Hast du die erforderlichen stunden nicht, so bekommst du so lange keine Familienbeihilfe weiter, bis du neuerliche (!) 8 wochenstunden vorlegen kannst. Beispiel: du hast nur 6 Wochenstunden gemacht. Du musst zwar die bezogenen Familienbeihilfe nicht zurückzahlen, musst aber neue 8 Wochenstunden ablegen, und die bereits absolvierten 6 Stunden verfallen. Ein Leistungsnachweis von 8 Stunden ist auch bei einem Studienwechsel vorzulegen!!! und auch wieder 8 Wochenstunden nach einem Jahr aus dem neuen Studium ... ps: Wenn du einmal die 8 Stunden für die Familienbeihilfe vorgelegt hast, dann brauchst du, solange du im 1. Abschnitt bist, nichts mehr vorweisen. (nur: auf Anfragen des Finanzamtes solltest du aber die erforderlichen 8 Stunden nachweisen können). Erst nach dem 1. abschnitt legst du dein Diplomprüfungszeugnis (für den 1. Abschnitt) vor, um die Familienbeihilfe auch für den 2. Abschnitt beziehen zu können. Achtung: 8 Wochenstunden kann das Finanzamt auch im 2. Abschnitt innerhalb eines Jahres von dir verlangen! ps: Wenn du auch bei deinen Eltern mitversichert bist, so brauchst du, solange du im 1. Abschnitt bist, auch dafür alle 2 Semester 8 Wochenstunden.

Zurückzahlen musst du die Familienbeihilfe nur dann, wenn du innerhalb des betreffenden Kalenderjahres mehr als 8.725 Euro zu versteuerndes Einkommen bezogen hast!

Welche Möglichkeiten für Berufstätige es gibt, die Studienberechtigung zu erlangen und v.a., welche Institutionen zuständige Ansprechpartner sind?

Die Art der Prüfungsvorbereitung ist dem Kandidaten freigestellt. Es besteht die Möglichkeit, an den Volkshochschulen Wien-Floridsdorf (Tel.: 2713236/21) und Wien-Ottakring (Tel.: 4920996) und am Polycollege Stöbergasse (5489210) Kurse zur Prüfungsvorbereitung zu besuchen. Nähere Informationen auch beim Beratungszentrum der ÖH ? Uni Wien

Ergebnisse ÖH Wahl 2005

ÖH-Wahl 2005: Wahlergebnisse der Studienrichtung Geschichte

Studienrichtungsvertretung

(Persönlichkeitswahl: Die 5 KandidatInnen mit den meisten Stimmen stellen die künftige Studienrichtungsvertretung)

Geschichte (Diplom und Lehramt)

Bianca Csákány: 558 Stimmen

Klemens Kaps: 526 Stimmen

Konrad Manseer: 488 Stimmen

Tanja Moccia Elizondo-Hofinger: 485 Stimmen

Steve Reding: 433 Stimmen

Markus Karl Langthaler: 130 Stimmen

Wendelin Mölzer: 74 Stimmen

 

 

Universitätsvertretung Wien - Teilergebnis der Studienrichtung Geschichte

 

 

GruppeStimmenProzent
GRAS255

34,04

VSSTÖ20427,24
KSV11114,82
AG10714,29
LSF212,8
RFS202,67
LUST172,27
BIER141,8

Online Anmeldung - Info 2008

Online-Anmeldung zwischen 19.02.2008, 12:00 Uhr - 29.02.2008, 24:00 Uhr

Seit vier Semestern gibt es auf der Geschichte ein Online-Anmeldesystem für Lehrveranstaltungen. Dieses erlebte mittlerweile seine dritte Reform. Ab diesem Semester sind die „klugen“ Köpfe wieder zum bewährten Präferenzsystem zurückgekehrt. Bis jetzt herrschte auf der Geschichte zu Beginn jedes Semesters ein Kampf bis aufs virtuelle Blut, um sich zu den ausgesuchten Lehrveranstaltungen dann auch tatsächlich anmelden zu können. Das bisherige, nach dem First-Come-First-Serve funktionierende System benachteiligte vor allem Studierende, welche sich nicht in einem vorher fremd bestimmten, äußerst engen Zeitfenster vor einem technisch möglichst hochgerüsteten Rechner befinden konnten. Deshalb haben wir als StRV-Geschichte während der letzten Jahre bei den berufenen Stellen und in den Gremien immer wieder versucht eine studierendenfreundliche Lösung für diese unzumutbare Anmeldesituation zu erwirken. Jetzt hat es endlich geklappt! Mit der neuen Studienprogrammleitung, Andreas Schwarcz (SPL) und Alois Ecker (Vize-SPL), bekommen wir ein neues Anmeldesystem, ein so genanntes Präferenzsystem.
Es ist nun möglich, sich in einem weiter gestreckten Zeitraum von zwei Wochen (vom 24. Februar bis zum 2. März) zu Lehrveranstaltungen anzumelden. Das heisst, mensch kann sich in diesem Zeitrahmen anmelden, wobei jedoch kein bestimmter Zeitpunkt, kein bestimmtes Datum ausschlaggebend für einen Platz in einer LV ist. Die Präferenzsetzung geschieht nach dem Reihungsprinzip. Das heißt, mensch meldet sich zu einer Lehrveranstaltung, welche sie/er unbedingt besuchen möchte, an. Dies geschieht wie bisher. Zuerst wird ein Account angelegt. Will mensch sich anmelden loggt er/sie sich ein, markiert die gewünschte LV und klickt dann auf „Anmelden“. Dieser Vorgang gilt dann auch als erste Präferenz. Will die/der Studierende Alternativen angeben so geht er/sie auf „Mein Semester“ und dann auf „Präferenzen setzen“. Laut dem Newsletter des Anmeldesystemteams sollen aber nur dann Alternativen gesetzt werden, wenn sie/er diese auch besuchen kann oder möchte. Wird nur EINE gewisse LV gewünscht, sei es aus Interesse oder wegen einer bestimmten Zeit, so gilt eben die Anmeldung als Präferenz. Für Lehrveranstaltungen mit unbeschränkter TeilnehmerInnenzahl muss keine Präferenz gesetzt werden. Angemeldet wird mensch aber nur für eine Lehrveranstaltung. Das System meldet die/den StudierendeN für eine Lehrveranstaltung innerhalb der gewählten Präferenzen an. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, Präferenzen zu setzen.
Sollte innerhalb der gewählten Präferenzen kein Platz sein, so werden die betreffenden Studierenden vom System automatisch auf die Warteliste der ersten Präferenz, der erst gereihten Lehrveranstaltung gesetzt. 
Auch bei diesem Anmeldetypus gibt es eine Reihung aufgrund der Studienkennzahl. Studiernde des Diploms und Lehramtes Geschichte werden vor jenen gereiht, die nicht in Geschichte inskribiert sind. Am Ende der Anmeldezeit werden die Plätze zugeteilt und bis spätestens 05. März 2007 (12 Uhr) bekannt gegeben. Bis 13. März 2007 besteht jedoch die Möglichkeit sich ab-, um- oder neu-anzumelden. Neu ist auch, dass unausgebuchte Lehrveranstaltungen das ganze Semester offen bleiben. 

Was genau dieses neue/alte System für Schwierigkeiten mit sich bringt, ist konkret noch nicht absehbar, da wir bisher noch keine Einsicht in das neue System hatten. Ab diesem Semester wird also teilweise per Zufallsgenerator die Lehrveranstaltung vergeben, ohne den ehemaligen „Zufall“- Mauseklick in den ersten Sekunden nach der Systemfreischaltung. Als Ausblick bleibt zu hoffen: „Alles wird besser!“ und nochmals ein Dank der neuen SPL, sowie die Erkenntnis: politischer Kampf kann nur bei günstigen „äußeren“ Umstanden erfolgreich verlaufen.

 

NICHT VERGESSEN: Account Anlegen!

 

Wichtig ist, dass du nicht vergisst, dir vor der Anmeldung einen Account anzulegen. Solltest du noch keine Martrikelnummer haben, ist es trotzdem möglich so einen Account zu erstellen - lass das Feld für die Martrikelnummer einfach frei und trage diese einfach später nach.
Alle anderen wichtigen Infos und die Anmeldung selbst findest du unter:

 

geschichte.bach.univie.ac.at

 

Außerdem, bekommst du nach dem Anlegen des Accountes einen Newsletter per E-Mail, welcher noch offene Fragen beantwortet. Oder konsultiere die Frequently Asked Questions

Internationale Programme - Information ca. 2007

Vorwort
Christmas-Shopping in NY, Frühstücken in Paris, Baden an der Algarve, Surfen auf Hawaii, Bodengymnastik in Moskau. Das ist dir zu seicht?Autofahren in Deutschland, Zahnprothesen in Ungarn, Tschickkaufen in Tschechien, Paella auf Mallorca, Gelatti in Lignano. Das ist dir zu tief?
Oder doch lieber Zeitgeschichte in Warschau, Philosophie in Prag, Kunstgeschichte in Bologna, Anglistik in Toronto, Germanistik in Zürich?
Es gibt wahrscheinlich ebenso viele Motive wie Möglichkeiten, die oder das Weite zu suchen und einige Zeit als StudierendeR in einem anderen Land zu verbringen, sich mit neuen und anderen Menschen bzw. Umständen auseinander zu setzen und vielleicht auch etwas Anderes und Neues zu erleben.
Ein Auslandsstipendium zu bekommen ist im Grunde ziemlich einfach, und Möglichkeiten dafür gibt es genug. Aufgrund der Fülle an Informationen und der laufenden Änderungen ist diese Broschüre sicherlich nicht vollständig. Ziel dieses Leitfadens ist es, einen kleinen Überblick über die verschiedenen Auslandsstipendien zu geben, wobei wir von der Perspektive von Studierenden der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ausgegangen sind.
All diejenigen, die aus politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder persönlichen Gründen Österreich einmal aus einiger Distanz betrachten wollen, können diese Broschüre auch als Fluchtplan lesen.

Iris & Matthias (bagru)
Wo, wann, welche Uni, welches Programm?
Je früher du dich über die Möglichkeiten informierst, wie frau/man mit einem Stipendium ins Ausland gehen kann, desto besser sind die Aussichten für ein deinen Vorstellungen entsprechendes Studium im Ausland; denn neben dem relativ bekannten Erasmus-Programm gibt es eine Fülle anderer Auslands-stipendien, die vielleicht sogar besser deinen Ansprüchen (auch in finanzieller Hinsicht) entgegen kommen. Die Wahl des Programmes hängt in gewisser Weise auch von verschiedenen formalen Kriterien ab (z.B. wie weit du in deinem Studium bist).
Die Deadlines für die Bewerbungen sind meistens sehr früh angesetzt (siehe Aushänge am Büro für Internationale Beziehungen bzw. an den Instituten).
Ein frühzeitiges Informieren ist auch deshalb wichtig, um sich einen Überblick über die jeweiligen Bewerbungs-modalitäten zu verschaffen.
Die erste Kontaktadresse ist im Idealfall jenes Institut in Wien, über welches du weg zu gehen planst. Somit kannst du dich noch in Österreich über Lehrveranstaltungen bzw. Lehrende an den Gastunis informieren. Es ist empfehlenswert, noch vor der Abreise mit der/dem StuKo- (Studienkomission)-Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen und abzusprechen, welche Lehrveranstaltungen der ausländischen Uni dir in Österreich angerechnet werden.
Ein Auslandsstipendium kannst du nicht nur für dein Hauptfach, sondern auch für dein Nebenfach bzw. die Fächerkombination in Anspruch nehmen.Unter der Voraussetzung, dass du während der Zeit im Ausland an der Uni in Österreich inskribiert bist und du nach deinem Aufenthalt einen Stundennachweis vorlegen kannst, gehen Familien- und/oder Studienbeihilfe nicht verloren.
An der Gastuni bist du von sämtlichen Studiengebühren befreit.
Einen guten Überblick bietet die Broschüre ?Stipendien ? Studieren im Ausland? vom ÖAD, die jährlich upgedatet wird und im Büro für Internationale Beziehungen oder beim ÖAD gratis erhältlich bzw. abrufbar ist, und zwar unter stimadb.oead.ac.at (Datenbank, sortiert nach Ländern, Universitäten, Einreichtermin und Programmen).
Allen, die schon einmal weg waren, wird es ähnlich gehen wie uns: Frau/man muss unbedingt wieder weg! Daher: Es wird sich schon wieder ein Auslandsstipendium finden!

 

SOKRATES/ERASMUS
... ist wohl das bekannteste und am meisten in Anspruch genommene Austauschprogramm, da es an fast allen Instituten angeboten wird. Der bürokratische Aufwand ist relativ überschaubar und die Anrechnung der an der Gastuni belegten Lehrveranstaltungen verhältnismäßig unkompliziert. Zudem erfolgt die monatliche Überweisung einer bestimmten Geldsumme, die von Land zu Land variiert, automatisch (über den ÖAD bzw. für Studienbeihilfenbeziehende über die Studienbeihilfenbehör-de). Die Familienbeihilfe bleibt erhalten, und es wird ein Zusatzsemester gewährt.
Das SOKRATES/ERASMUS-Programm ist für ein Studium im Ausland von mindestens 3 Monaten bis höchstens 12 Monaten vorgesehen. Bei einem ursprünglich geplanten Aufenthalt von weniger als 12 Monaten besteht für dich immer noch die Möglichkeit, dein Auslandsstudium bis spätestens zu Beginn des nächsten Wintersemesters zu verlängern. Entscheidest du dich im vorhinein, ein ganzes Jahr weg zu gehen, so musst du deinen Auslandsaufenthalt mit dem Wintersemester beginnen.
Vorbereitungssprachkurse im Gastland sind teilweise schon vor Antritt des eigentlichen Aufenthaltes möglich. Außerdem werden an vielen Unis kostenlos begleitende Sprachkurse während des Aufenthaltes angeboten. SOKRATES/ERASMUS kann nur einmal in Anspruch genommen werden!

Fluchtplan

1. Du wendest dich an die ERASMUS-KoordinatorInnen deines Instituts und erfährst, welche Plätze dein Institut anbietet (Liste der jeweiligen KoordinatorInnen im Journaldienst an der Fakultätsvertretung GEWI erhältlich).
2. Sind an deinem Institut bereits alle Plätze vergeben oder entsprechen die jeweiligen PartnerInnenunis nicht deinen Vorstellungen, gibt es die Möglichkeit, Angebote anderer Institute und Fakultäten in Anspruch zu nehmen. Du kannst beispielsweise als SlavistIn über die Nederlandistik ? ohne Nederlandistik inskribiert zu haben ? in Amsterdam Slavistik studieren.
3. Es empfiehlt sich, noch von Österreich aus Kontakt mit dem/der KoordinatorIn des Gastlandes aufzunehmen, um dich mit örtlicher Bürokratie, Unterkunftsmöglichkeiten und Studienablauf (Vorlesungs-verzeichnis ...) vertraut zu machen.
4. Nach mehrmaligem Zettelausfüllen brauchst du noch eine Bestätigung der/s StuKo-Vorsitzenden deiner Studienrichtung über die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen, die du an der Gastuni absolvieren willst.
Die Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen läuft über die/den StuKo-Vorsitzende/n.
(Mindesterfordernisse: 6 SWSt bei einem Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten, 12 SWSt ab 6 Monaten.)

 

CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies)
Im Gegensatz zum Erasmus/Sokrates-Programm werden im Rahmen von CEEPUS Vollstipendien vom jeweiligen Land gestellt und vor Ort ausbezahlt. Zusätzlich erhältst du ab einem Aufenthalt von einem Monat gegebenfalls auch von österreichischer Seite einen Mobilitätszuschuss.Als CEEPUS-StipendiatIn bist du von jeglichen Einschreib- und/oder Studiengebühren an der Gastuni befreit.
Am CEEPUS-Programm nehmen folgende Länder teil: Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind nicht unbedingt erforderlich; CEEPUS ist nicht allein für Studierende vorgesehen, die sich bereits im Rahmen ihres Studiums mit der jeweiligen Sprache, Literatur und Kultur befassen, sondern auch für interessierte Studierende anderer Studienrichtungen (d.h. du kannst beispielsweise als StudierendeR der Sprachwissenschaft in Posen an der Anglistik studieren).
Mit CEEPUS kannst du max. 12 Monate im Ausland studieren, wobei du nicht alle 12 Monate auf einmal in Anspruch nehmen musst. D.h., du kannst die 12 Monate auf jeweils ein Semester in zwei verschiedenen Länder aufteilen.
Nach Abschluss deines Studiums an der Gastuni erhältst du gegen Vorlage eines Berichtes über den Aufenthalt und der Originalreisebelege auch einen Reisekostenzuschuss.
Um ein CEEPUS-Stipendium in Österreich beantragen zu können, musst du:
mindestens zwei Semester als ordentlicheR HörerIn an einer österreichischen Uni inskribiert sein,StaatsbürgerIn eines CEEPUS-Mitgliedslandes sein (wobei das Zielland nicht das "Heimatland" des/der BewerberIn sein darf),zwischen 19 und 35 Jahre alt sein undzum Zeitpunkt der Antragsstellung den ständigen Wohnsitz in Österreich haben.Nähere Informationen über Bewerbungsmodalitäten erfährst du bei:
den Netzwerk-KoordinatorInnen (für die GEWI: Prof. Van Uffelen/Nederlandistik, Prof. Krumm/Germanistik),im Büro für Internationale Beziehungen (Dr. Tatjana Antalovsky),im Internet (http://www.oead.ac.at/CEEPUSPublic),beim ÖAD (National CEEPUS Office, Alser Straße 4/1/15/6, 1090 Wien, Dr. Skarits, Tel.: 4277-28189, Fax.: 4277-28194, e-mail: lydia.skarits@oead.ac.at)Beim ÖAD erhältst du auch den CEEPUS-Leitfaden, der eine Liste aller NetzwerkkoordinatorInnen sowie der einzelnen Plätze im Ausland enthält.

 

Joint-Study-Programme
Joint-Studies sind Programme, die auf Abkommen zwischen der Universität Wien und anderen Universitäten basieren. Derzeit gibt es Joint-Study-Programme mit verschiedenen Universitäten in Australien, Kanada und den USA (siehe www.univie.ac.at/international/).
Ergänzend zum gesamtuniversitären Joint-Study-Programm gibt es auch Abkommen zwischen österreichischen und verschiedenen ausländischen Instituten. Dafür kannst du einen Auslandskostenzuschuss beantragen, der vor allem für Studierende aus den Fächern Anglistik/Amerikanistik, Romanistik, Slavistik und der ÜbersetzerInnen- und DolmetscherInnenausbildung in Frage kommt. Dieser Auslandskostenzuschuss dient vor allem der Perfektionierung der Sprachkenntnisse.
Bewerbungen um einen Studienplatz erfolgen getrennt vom Ansuchen um ein Stipendium, wobei du dir beim Auslandskostenzuschuss für einige Studienaufenthalte den Studienplatz selbst organisieren musst.
Die Anträge werden an den jeweiligen Instituten eingereicht:
Institut für Anglistik und Amerikanistik: Univ. Prof. Dr. Rauchbacher, Mag. Wittmann,Institut für Romanistik: InstitutsvorstehendeR,Institut für ÜbersetzerInnen- und DolmetscherInnenausbildung: a.o. Univ. Prof. Dr. Kaindl, Univ. Ass. Dr. Pöchhacker,Institut für Slawistik: Univ. Prof. Dr. Besters-Dilger, Univ. Prof. Dr. Miklas,Institut für Japanologie: Univ. Ass. Mag. Dr. Manzenreiter.Für fast alle anglophonen Unis ist der TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) ein ausschlaggebendes Kriterium für die Reihung der BewerberInnen um die Studienplätze. (Testzentrum: Sylvan Technology Center, Kärntnerstr. 25/3, 1010 Wien, Tel.: 512 55 02-0; www.toefl.org).
Die Joint-Study-Programme werden vom Büro für Internationale Beziehungen und der Auslandskostenzuschuss von den oben genannten KoordinatorInnen betreut; genaueres Informationsmaterial und Bewerbungsbögen (die für das Joint-Study-Programm und den Auslandskostenzuschuss dieselben sind) liegen dort auf.
Bei Joint-Study bzw. Auslandskostenzuschuss erhältst du zu der monatlich berechneten finanziellen Unterstützung einen einmaligen Reisekostenzuschuss.

 

Kulturabkommen
... sind bilaterale Abkommen zwischen Österreich und einer nicht unbeträchtlichen Zahl anderer Staaten, jedoch nicht zwischen Universitäten. Ein Stipendium auf Grundlage eines Kulturabkommens hat einige Vorteile gegenüber anderen Austauschprogrammen: Du kannst dir die Uni selbst aussuchen, an der du studieren willst (sofern sie international anerkannt ist), und erhältst im Vergleich zu anderen Stipendien auch mehr Geld. Lass dich deshalb nicht von den aufwendigen Bewerbungsmodalitäten und den frühen Bewerbungsfristen abschrecken.
Vorausgesetzt werden österreichische StaatsbürgerInnenschaft, Hauptwohnsitz in Österreich, erfolgreiches Studium von mindestens 4 Semestern und oft eine sogenannte Betreuungszusage von der Gastuniversität, an der du studieren möchtest. Es empfiehlt sich, diese Betreuungszusage, d.h. die Zusage für einen Studienplatz an der entsprechenden Universität, auf alle Fälle einzuholen, da diese einerseits die Chancen erhöht, ausgewählt zu werden, andererseits bist du so schon im Kontakt mit ?deiner? Universität getreten. 
Bewerbungsunterlagen und detaillierte Informationen über die genauen Bedingungen erhältst du im Büro für Internationale Beziehungen, wo du auch die Bewerbung einreichst.
Die Fristen für die Bewerbung für ein Stipendium auf Basis eines Kulturabkommens sind in der Regel sehr früh angesetzt, manchmal sogar bis zu einem Jahr vor dem eigentlichen Aufenthalt.
Die jeweiligen Einreichfristen erfährst du beim ÖAD oder im Büro für Internationale Beziehungen. Einen guten Überblick bieten die ÖAD-Broschüre ?Stipendien ? Studieren im Ausland? und die Datenbank stimadb.oead.ac.at
Free MoverMit Free Mover hast du die Möglichkeit an eine Uni zu gehen, die nicht im CEEPUS- bzw. ERASMUS-Programm ist, d.h. an eine Uni, mit der die Uni Wien kein eigenes Abkommen hat. Vieles (Studienplatz, Befreiung von Studiengebühren ...) musst du dir selbst organisieren.Bevor du dich in diese Bürokratie-Maschine stürzt, solltest du dich zunächst im Büro für Internationale Beziehungen erkundigen, ob deine gewünschte Zieluni nicht doch über ein anderes Programm angeboten wird.
Für StudienbeihilfenbezieherInnen!
Wenn du Studienbeihilfe beziehst, erhältst du diese während deines Auslandsaufenthaltes weiter, egal welches Programm du in Anspruch nimmst. Die Studienbeihilfe kannst du auch beziehen, wenn du ohne Programm im Ausland studieren willst (bis zu max. 4 Semestern).
Darüber hinaus gibt es für ein Studium in bestimmten Ländern noch die Möglichkeit eines Zusatzstipendiums zur Studienbeihilfe für max. 20 Monate. Die Höhe dieses Stipendiums variiert von Land zu Land. Dieses Zusatzstipendium kannst du aber nicht in Anspruch nehmen, wenn du bereits ein Stipendium eines Austauschprogrammes zugesprochen bekommen hast.
Du musst als Voraussetzung dafür der Studienbeihilfenbehörde einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorlegen.

Die genauen Richtlinien für diese Unterstützung erhältst du bei der Studienbeihilfenbehörde, Gudrunstraße 179A, 1100 Wien, Tel.: 60 173-0.

Kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland,

fachspezifische Kurse

Prinzipiell wird mit diesem Stipendium folgendes gefördert:

Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Ausland (Feldforschung, Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen etc.)

Fachspezifische Kurse zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken, die für die akademische Ausbildung in Österreich (Diplomarbeit, Dissertation) unbedingt erforderlich sind. Keine Förderung von Projekten

Nicht gefördert werden Kurs- oder Studiengebühren, Besuch von Tagungen, Konferenzen und Kongressen.

Auch auf die Gefahr hin, dass wir dich mit unseren Wiederholungen schön langsam langweilen, ist bei diesem Stipendium noch einmal darauf hinzuweisen, dass frau/man sich früh im Büro für Internationale Beziehungen die Unterlagen holen sollte. Die Liste der mit der Bewerbung einzureichenden Formalitäten ist nicht gerade kurz (Studien- bzw. Forschungsplan, schriftliche Betreuungs- bzw. Durchführbarkeitsbestätigung der ausländischen Institution oder des/der betreuenden ausländischen Professors/Professorin etc.).

Förderungsstipendium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien

Das Dekanat unserer Fakultät vergibt ein Stipendium zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten und Dissertationen). Dieses Stipendium ist zwar kein dezidiertes Auslandsstipendium, kann aber durchaus zum wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland verwendet werden.

Bewerbungsmodalitäten und -fristen liegen am Prüfungsreferat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät auf.

Darüber hinaus kannst du auch mit verschiedenen Programmen (ERASMUS, CEEPUS ...) für deine Diplomarbeit bzw. Dissertation im Ausland forschen. Informationen wie immer im Büro für Internationale Beziehungen.

 

Sommerkurse/Summerschools

Wer kennt sie nicht, die bunten, ?sommerlich? gehaltenen Hochglanz-Flyer, die auf den meisten Instituten aufliegen und uns einen Sommersprachkurs ?verkaufen? wollen? Leider allzu oft um viel Geld im wahrsten Sinne des Wortes ?verkaufen? wollen.

Eine Alternative dazu bieten die von einzelnen Instituten/Unis angebotenen Sommerkurse bzw. Summerschools, die meistens mit einem Stipendium verknüpft sind. In der Regel decken diese Stipendien die Gebühren für Kurse, Unterkunft und Verpflegung.

Sommerkurse dienen meistens dem Erwerb und/oder der Perfektionierung der Sprache (muss aber nicht sein). Es gibt auch Sommerkurse mit anderen Schwerpunkten.

Sommerkurse können:

an einzelne Programme gekoppelt sein, z.B. der CEEPUS-Sommerkurs des Instituts für Germanistik in Maribor,

im Rahmen eines Kultur-abkommens stattfinden, 

z.B. die Summerschool in Moskau, 

von anderen Institutionen finanziert werden, wie die Sommerkurse in den Nieder-landen und Belgien, die über das Institut für Nederlan-distik laufen.

Am besten fragt frau/man an den einzelnen Instituten nach oder schaut im Büro für Internationale Beziehungen vorbei, wo eine Mappe mit den verschiedenen Sommerkursen bzw. Summerschools aufliegt.

Auch hier gilt wieder, dass du dich rechtzeitig bewerben musst!

Mehr Geld ...

Wenn du schon ein konkretes Auslandsstipendium ins Auge gefasst und diverse bürokratische Hürden erfolgreich hinter dich gebracht hast, lässt sich dein einschlägiges Wissen bezüglich Formularen und Institutionen wunderbar für die Lukrierung zusätzlicher Geldmittel verwenden. Die meisten Bundesländer (mit Ausnahme von Wien, Kärnten und Tirol) vergeben unter bestimmten Voraussetzungen für Auslandsaufenthalte eigene Förderungen zwischen ATS 1.500,- und 5.000,- pro Monat. 

Prinzipiell gilt:

Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland

Soziale Bedürftigkeit

Das Ansuchen muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes gestellt werden.

Angaben über Zweck des Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes, Kosten und Finanzierung, Studienerfolg, Lebenslauf.

Darüber hinaus sind in manchen Bundesländern noch weitere Kriterien zu erfüllen. Detaillierte Infos und Formulare kannst du dir von folgenden Kontaktpersonen bzw. -institutionen zuschicken lassen:

Burgenland

Gerhard Kainz

Jugend-Info Bgld.

Franz Schubert-Platz 5

7000 Eisenstadt

Tel.: 02682-1799

Fax.: 02682-600-2969

e-mail: kgp@icb.co.at

ACHTUNG: keine Förderung von ERASMUS-Aufenthalten!

Niederösterreich

?Windhag-Stipendienstiftung für NÖ?

Amt der niederösterr. Landesregierung,

Gruppe Finanzen, Abteilung Stiftungsverwaltung

Landskrongasse 5/X

1010 Wien

?Siegfried-Ludwig-Fonds

für universitäre Einrichtungen in NÖ?

Landhausplatz 1, Haus 3

3109 St.Pölten

Oberösterreich

Johann Zauner

Amt der OÖ-Landesregierung

Abteilung Gewerbe

Altstadt 30

4020 Linz

Tel.: 0732-7720-5144

Fax: 0732-7720-5188

Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung 2/07

Kaigasse 32

Postfach 527

5010 Salzburg

ACHTUNG: keine Förderung von ERASMUS-Aufenthalten!

Steiermark

Waltraud Weigel

Arbeitsgruppe FoKu

Abteilung für Wissenschaft und Forschung

Palais Trauttmansdorff

Trauttmansdorffgasse 2

8010 Graz

Tel.: 0316-877-2502

Tirol

Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung 4d

Sillgasse 8

6020 Innsbruck

Tel.: 0512-508-3759

e-mail: p.koller@tirol.gv.at

ACHTUNG: Das Land Tirol vergibt keine Stipendien, sondern nur unverzinste Darlehen für länger andauernde Forschungsaufent-halte im Ausland!

Vorarlberg

Karoline Reisch

Vorarlberger Landesregierung

Römerstraße 24

6900 Bregenz

Tel.: 05574-511-22212

e-mail: karoline.reisch@vlr.gv.at

 

Kontaktadressen

Büro für Internationale Beziehungen

Hauptuni, Dr. Karl Lueger Ring 1

Stiege V

1010 Wien

Tel.: 4277-18201 Fax: 4277-9182

Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9.00?12.00, Do 14.00?16.00

(in den Ferien 10.00 ? 12.00)

www.univie.ac.at/international

Nationales CEEPUS-Büro

Alser Straße 4/1/15/6

1090 Wien

Tel.: 4277-28189 Fax: 4277-28194

e-mail: ceepus@ceepus.org

www.adis.at/ceepus/

Central CEEPUS Office

Liechtensteinstr. 22a/I/7

1090 Wien

Tel.: 319 48 50 Fax: 319 48 50 10

e-mail: ceepus@ceepus.org

Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD)

Alser Straße 4/1/1/2

1090 Wien

Tel.: 4277-28160

Fax: 4277-28169

e-mail: wien@oead.ac.at

www.oead.ac.at

stimadb.oead.ac.at (Datenbank, sortiert nach Ländern, Universitäten, Einreichterminen und Programmen)

Prüfungsreferat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

AAKH, Spitalgasse 2?4 (im Durchgang zwischen Hof 1 und Hof 2)

1090 Wien

Tel.: 4277-40021 bis 40025

Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 9.00?12.00, Do 14.00?15.30

Studienprogrammleitung Geschichte - ca. 2007

Die Studienprogrammleitung Geschichte

Was ist die Studienprogrammleitung?

 

Die Studienprogrammleitung stellt nach UG 2002 und Organisationsplan der Universität Wien in Nachfolge der drittelparitätisch besetzten Studienkommission das zentrale Entscheidungsorgan an der Studienrichtung dar, und entscheidet dort in studienrechtlichen und studienorganisatorischen Belangen monokratisch. Die neu geschaffene Studienkonferenz ist ihr als beratendes Organ beiseite gestellt. Das Amt der SPL 7 (Geschichte) nehmen derzeit wahr:

Andreas Schwarcz, Studienprogrammleiter

Alois Ecker, Vizestudienprogrammleiter

 

 

Was sind ihre Aufgaben?

 

Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)

Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements

Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten, usw.

Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien

bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)

Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

 

 

Wie wird sie bestellt?

 

Die StudienprogrammleiterInnen werden auf Vorschlag des Dekans oder der Dekanin durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zum/Zur StudienprogrammleiterIn können wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben werden die StudienprogrammleiterInnen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden.

 

Zur Homepage der SPL 7

 

Die Studienkonferenz Geschichte

 

Was ist die Studienkonferenz?

 

Die Studienkonferenz ist das beratende Gremium des bzw. der StudienprogrammleiterIn. In ihr ist die Mitbestimmung der Angehörigen der Studienrichtung auf beratende Tätigkeit beschränkt.

Geleitet wird die Studienkonferenz von dem/der StudienprogrammleiterIn, die bzw. der der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört. Empfohlen wird darüber hinaus die Beiziehung eines beratenden Mitglieds aus jenem Personenkreis, der mit studienorganisatorischen administrativen Aufgaben befasst ist.

 

Wie setzt sie sich zusammen?

 

Die Größe der Studienkonferenzen wird auf Vorschlag der jeweiligen Fakultätskonferenz vom Studienprogrammleiter oder der Studienprogrammleiterin festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 (wie auf der Geschichte) Mitglieder bestehen. 50% der Mitglieder werden von den Studierenden entsandt und 50% von den Lehrenden bestellt. Die Studierenden entsenden ihre VertreterInnen gemäß HSG 1998, die Lehrenden werden durch die VertreterInnen des wissenschaftlichen Universitätspersonals in der betreffenden Fakultätskonferenz bestellt.

 

Was sind ihre Aufgaben?

 

Empfehlung und Stellungnahme zur Bedarfsplanung der Lehre

Empfehlung und Stellungnahme zum Vorschlag der Studienprogrammleiter in oder des Studienprogrammleiters an die Dekan in oder den Dekan bezüglich des Lehrprogramms

Beratung bei studienorganisatorischen Angelegenheiten

Anregungen an die StudienprogrammleiterInnen zur Verbesserung der Studienbedingungen

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis - ca. 2005

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis ist ein Service, den Dir die StRV/IG Geschichte zur Verfügung stellt. Die Vorteile gegenüber dem "großen" Vorlesungsverzeichnis liegen auf der Hand. Es ist auf Dein Studium zugeschnitten, bietet alle möglichen Zusatzinformationen, wie den Wegweiser zu den Instituten, eine Sprechstunden- und Telefonliste der Lehrenden, das aktuelle Erasmusangebot und - das Wichtigste - die Kommentare zu den einzelnen Lehrveranstaltungen. Diese Kommentare zu erhalten, korrigieren und verarbeiten ist auch die meiste Arbeit. Dazu sei angemerkt, dass wir diese Arbeit ehrenamtlich machen.

Link zum KoVo

Das Layoutieren eines ca. 160-seitigen KoVo ist nicht unbedingt die einfachste Aufgabe. Heute, da uns unser braver Macintosh dabei hilft, haben wir es jedoch schon ein bisschen leichter als früher, als die Beiträge maschin- oder gar handgeschrieben einlangten und "Nachzügler" im letzten Moment gefaxt wurden. Damals (wir sprechen hier noch von 1996), wurde das heterogene Konvolut an Beiträgen mit Schere und UHU zu Kopiervorlagen verarbeitet, die Seitennummerierung, der Index und das Inhaltsverzeichnis händisch erstellt und gehofft, dass in der gedruckten und gebundenen Version auch die, mit antikem Schreibmaschinband getippten Beiträge lesbar sind.

Eines hat sich jedoch seit jenen Steinzeittagen des KoVo-Layout nicht geändert und macht uns das Leben heute noch schwer: die oft sehr gleichgültige Haltung mancher Lehrender, was die rechtzeitige Abgabe und die richtige Kennzeichnung/Codierung der Lehrveranstaltungen betrifft. Im schlimmsten Fall kann es sogar noch passieren, das wir zwei Stunden nach Fertigstellung der PDF-Vorlage - gerade dabei, diese an die Druckerei zu senden - noch Anrufe oder E-Mails mit Änderungswünschen erhalten oder im letzten Moment noch Debatten über die richtige Codierung einer LV geführt werden müssen. Bei einem Angebot von ca. 400-600 Lehrveranstaltungen auf unserer Studienrichtung ist genau das der Grund, warum die KoVo-Produktion für diejenigen von uns, die mit dem Layout befasst sind, ein mehrwöchiger Dauerstresszustand ist.

Sollte das KoVo also nicht in jedem Semester das erste seiner Art an der Fakultät sein, bitten wir das aus o.g. Gründen zu entschuldigen.

In jedem Falle freuen wir uns trotzdem jedes mal, wenn die ersten Exemplare aus der Druckerei kommen und wir an Eurem regen Interesse sehen, dass der Aufwand sich gelohnt hat.

Die Online-Version des KoVo stellen wir euch als Adobe Acrobat PDF File zur Verfügung. Ihr findet die jeweils aktuelle Ausgabe entweder unter dem Punkt "Publikationen" oder ihr folgt einfach direkt dem Link auf dieser Seite.

ca. 2009 Wer sind wir? Was machen wir? Wozu sind wir eigentlich da?

Wer sind wir? Was machen wir? Wozu sind wir eigentlich da?

Wir sind eine basisdemokratische Gruppe, die IG (Institutsgruppe) Geschichte, die die StRV (Studienrichtungsvertretung) Geschichte stellt. Wir vertreten die Interessen der Studierenden im Rahmen der Kommissionsarbeit (z.B. Studienkommission, Institutskonferenzen, Habilkommissionen), und durch die tagtägliche Beratung und Information für Studierende der Geschichte. 
Da wir keinen Wert auf Hierarchien und Abstimmungen legen - die Ausschlussmechanismen des Mehrheitsrechts erachten wir für zutiefst undemokratisch - fällen wir unsere Entscheidungen basisdemokratsich, d.h. im Konsens. Es wird nicht nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt, sondern ein Thema diskutiert, bis ein für jede/n tragfähiger Beschluß erarbeitet ist. Für diese Entscheidungsfindung, aber auch zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch findet unser wöchentliches Plenum statt, das für alle Studierenden offen ist. Wer mitreden und mitentscheiden möchte, ist herzlichst eingeladen. Aufgrund dieser offenen Organisationsform ist es kaum möglich von einer fixen "Mitgliedschaft" zu sprechen. 
Für uns ist es wichtig die Universität nicht nur auf eine reine Ausbildungsstätte zu reduzieren, sondern einen Lebensraum und Ort für politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussionen und damit einen Raum für Gedankenaustausch zwischen Studierenden zu schaffen. Wir glauben, dass das Studium nicht zum schnellen Schein- und Titelerwerb verkommen darf, sondern der intensiven Auseinandersetzung mit dem Fach dienen soll.
Studienrichtungsvertretung zu sein bedeutet für uns aber mehr als nur die selbstverständlichen Serviceleistungen anzubieten. Uns ist eine kritische Auseinandersetzung mit unirelevanten und gesamtpolitischen Fragen wichtig, wir wollen in die Entscheidungsprozesse der Universität und der Gesellschaft eingreifen, sie mitgestalten und positiv verändern. 
In Zeiten wie diesen, in denen Studienrichtungen nicht mehr nach dem Interesse der Studierenden, sondern nach wirtschaftlichen Verwertbarkeiten beurteilt werden, kommen Studierende immer mehr in die Lage sich für ihre Interessen rechtfertigen zu müssen. Dieser Trend ist für uns nicht einsehbar und akzeptabel, und deshalb strikt abzulehnen. 
Wir fordern eine sozial gerechte Gesellschaft, in der jeder Mensch es sich leisten kann, sich seinen Interessen gemäß zu bilden.

Forderung der Hörer*innenversammlung Geschichte 28. - 29.10.2009

Die HörerInnenversammlungen vom 28.10.09 und 29.10.09 haben folgenden Forderungskatalog ausgearbeitet:

 

Aufgrund der Proteste im Rahmen der AudiMax-Besetzung, die seit Donnerstag, den 22.10.2009 andauern, hat die Studienvertretung/Institutsgruppe Geschichte am Dienstag, den 28.10.2009 eine HörerInnenversammlung einberufen. Zuerst wurde im Rahmen dieser Versammlung eine Solidaritätserklärung mit den Forderungen der BesetzerInnen des AudiMax beschlossen. Danach wurde ein umfassender Forderungskatalog für die Studienrichtung Geschichte erarbeitet, welcher in der Folgesitzung vom 29.10.2009 fertiggestellt wurde. Alle Forderungen wurden nach ausgedehnter Diskussion unter allen anwesenden Geschichte-StudentInnen entweder einstimmig oder einhellig angenommen. Die Reihung wurde nicht wertend sondern alphabetisch vorgenommen!

 

Abschaffung der Studieneingangsphase!

Wir fordern die Einführung einer echten Orientierungsphase ohne jegliche Abhängigkeiten!

 

Abschaffung des UNIVIS Anmeldesystems !

Ein Anmeldesystem muss funktionieren und den gesetzlichen Regelungen, also dem Studienplan, entsprechen. Es muss ein eigenes Anmeldesystem für die StudentInnen der Geschichte nach deren Bedürfnissen geschaffen werden. Es darf zu keiner Studienbehinderung durch EDV-Instrumente kommen. Das Anmeldesystem soll der Anmeldung für Lehrveranstaltungen dienen, nicht der Studienverwaltung!

 

Ausweitung des Lehrangebots!

Das Lehrangebot muss in Qualität und Quantität an die Bedürfnisse der StudentInnen angepasst werden. Des Weiteren muss eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses erfolgen. In den vergangenen Semestern sind vor allem folgende Engpässe massiv aufgefallen:

Einführung in das Lehramtstudium Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung

Lehrveranstaltungen im Modul Quellen und Methoden 1

Diverse Methodenfächer des alten Diplomstudienplans.

 

Eine Verknappung des Lehrangebots darf nicht zur Reduzierung der Studierendenzahlen benutzt werden!

 

Durchsetzung einer Frauenquote von mindestens 50% auf allen Ebenen. Die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation muss endlich umgesetzt werden!

 

Freie Wahlfächer statt Erweiterungscurricula! Keine Voraussetzungsketten in den Freien Wahlfächern! Die Freien Wahlfächer müssen den Bedürfnissen der StudentInnen entsprechend budgetiert werden!

 

Individuelle Gestaltung von Lehrveranstaltungen!

Lehrveranstaltungen sollen von Lehrenden individuell gestaltet werden können. Dafür muss der Studienplan angepasst werden, um das Lehrangebot nach Themen, und nicht nur nach Zeiträumen gestalten zu können. In Folge müssen Lehrveranstaltungen wieder individuell betitelt werden können!

 

Kein Lehramt-Bachelor auf der Geschichte!

 

Keine starren Voraussetzungsketten in allen Studiengängen!

Ein flexibles Studium muss unbedingt gewährleistet werden!

 

Keine Zugangsbeschränkungen in Master und Doktorat!

 

Mehr Raum!

Wir fordern mehr Räumlichkeiten für die Lehre! Zudem müssen Arbeits- und Aufenthaltsräume, sowie Freiräume für die Arbeit und Diskussion unter den StudentInnen geschaffen werden. Diese Räumlichkeiten müssen selbstverständlich mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet werden.

 

Nachbesetzung und Umwidmung von Professuren

Wir fordern die sofortige Nachbesetzung vakanter Professuren (Fachdidaktik, Frauen- und Geschlechtergeschichte, Geschichte der Amerikas). Lehrstühle müssen nach den Bedürfnissen der StudentInnen nachbesetzt, beziehungsweise umgewidmet werden.

 

Redemokratisierung!

Wir fordern die Rücknahme von monokratischen Entscheidungsstrukturen! Drittelparitätische Entscheidungsorgane müssen wieder eingeführt werden. Weiters fordern wir die Einbindung des allgemeinen Universitätspersonals, sowie die stärkere Einbindung der StudentInnen auf allen Ebenen. Die Rechte von autokratischen Strukturen, wie etwa dem Controlling müssen drastisch eingeschränkt werden.

 

Verlängerung der Übergangsfristen für Diplom und Lehramt!

Die Übergangsfristen müssen an die durchschnittliche Studiendauer angepasst werden,  daher müssen sie mindestens bis zum Wintersemester 2015 verlängert werden. Wir fordern außerdem die Aufhebung der Zwangsumstellung der Lehramtsstudierenden in den neuen Studienplan. Darüber hinaus muss die weitere Studierbarkeit der alten Studienpläne gewährleistet werden!

 

Vorziehen der Studienplanevaluierung!

Die anstehende Evaluierung der Studienpläne muss vorgezogen werden und unter maßgeblicher Beteiligung der Lehrenden und StudentInnen stattfinden. Eine solche demokratische Evaluierung ist unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich. Sollte bis zur Evaluierung eine demokratische Stimmaufteilung nicht gewährleistet sein, wird die Studienprogrammleitung aufgefordert für diese zu sorgen.

Männlichkeitenlesekreis

Die Fakultätsvertretung Geisteswissenschaften (FV Gewi) veranstaltet Ende März und Anfang Juni einen Lesekreis zum Thema "Männlichkeiten". Gelesen und diskutiert werden Texte von Connell, Meuser, Bourdieu und vielen mehr. Die geplanten Termine lauten wie folgt:

 

Sonntag: 30.5. 14:00-18:00 Uhr

Samstag: 5.6., 14:00-18:00 Uhr

jeweils in den Räumlichkeiten der FV Gewi am Campus/Altes AKH Hof 2, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien.

 

Die Readerinnen gibt es auf der Gewi abzuholen, ebenso wie die Teilnahme sind sie kostenlos.

Die beiden Termine bauen auf einander auf. Daher wäre es schön, wwenn alle die grundlegenden Texte bis zum ersten Termin gelesen haben. Genaueres dazu findet ihr im Inhaltsverzeichnis der Readerin.

 

Für weitere Informationen und Rückfragen wendet euch einfach an die Gewi, entweder über fv-gewi[at]univie.ac.at oder jeden Montag am Gewi Plenum.

StRV-ÖH

Veraltete Information ca. 2009

 

Was ist die ÖH

Laut der Homepage der Bundesvertretung (siehe unten bzw. Links) ist:

"Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die gesetzliche Interessensvertretung von über 250.000 Studierenden in ganz Österreich. Zusammen mit den Universitäts-, Fakultäts- und Studienvertretungen setzt sich die ÖH auf allen Ebenen für die Anliegen der Studierenden ein."

Ganz so einfach ist die Sache leider nicht. Die Österreichische HochschülerInnenschaft pendelt meistens zwischen Hilflosigkeit gegenüber Rektoraten und Ministerium und internen Streitereien herum, bewerkstelligt also allzuoft nicht das wünschenswerte Anliegen, das auf der HP der bundesweiten Vertretung propagiert wird. Außerdem gibt es durchaus Unstimmigkeiten darüber, ob die HochschülerInnenschaft reine "Interessens- und Servicevertretung" sein soll oder ob sie auch einen allgemeinpolitischen Auftrag hat. Damit nicht genug. Auf den meisten Ebenen (siehe wiederum unten) mischen auch Vorfeldorganisationen der mehr oder weniger staatstragenden Parteien mit. Alles in allem also ein Riesenchaos! Um dir ein bisschen Durchblick zu verschaffen, stellen wir nun erst mal den Aufbau der ÖH vor.

Die ÖH ist hierarchisch in vier Ebenen unterteilt:

Studienvertretung (StV)

Fakultätsvertretung (FV)

Universitätsvertretung (UV)

Bundesvertretung (BV)

Die Studienvertretung (StV, bzw. StRV)

Die Studienvertretung ist die unterste Ebene der ÖH. Damit ist sie automatisch am nähesten an den Studierenden der jeweiligen Studienrichtung und deren direkte Ansprechpartnerin. Sie wird direkt (nach Personenwahlrecht) für zwei Jahre gewählt, alle WählerInnen dürfen also so viele Stimmen abgeben, wie es vorgesehene Plätze in der StV gibt (im Falle der Geschichte also beispielsweise fünf Stimmen), und entscheidet (theoretisch) mit einfacher Mehrheit.

Die Aufgaben der StV bestehen vor allem darin die Studierenden zu beraten und VertreterInnen in die jeweiligen Kollegialorgane zu entsenden.

Soweit die allgemeine Information. Natürlich verstehen sich die meisten Studienvertretungen auch als allgemeines politisches Organ der Studierenden und ergreifen sowohl auf der hochschulpolitischen als auch in Bereichen, die auf den ersten Blick fachfremd erscheinen mögen, Initiative. Von vielen KritikerInnen wird bemängelt, dass sich ÖH-VertreterInnen doch um ihren ÖH-Dreck scheren sollten, allerdings scheint diesen Menschen oft genug nicht klar zu sein, dass Politik niemals reine Interessenvertretung sein darf. Ständische Politik hat es in Österreich genug gegeben und gibt es immer noch. Die StRV Geschichte hat übrigens die alte Bezeichnung Studienrichtungsvertretung beibehalten weil wir uns zum einen als VertreterInnen der gesamten Studienrichtung Geschichte begreifen (die ja bekanntlich in fünf Institute aufgeteilt ist) und zum anderen, weil die Neubezeichnung mit der Veränderung des ÖH-Wahlrechts 2005 einherging, das die demokratische Wahl zur ÖH erheblich einschränkte.

Die Fakultätsvertretung (FV)

Nach der Novelierung des ÖH-Wahlrechts 2005 ist die Eiinrichtung einer Fakultätsvertretung nicht mehr zwingend notwendig. Trotzdem sind an den meisten Universitäten Fakultätsvertretungen eingerichtet. Ihre Aufgabe ist vor allem die Vernetzung, der in der jeweiligen Fakultät vertretenen Studienvertretungen. Außerdem entsenden sie VertreterInnen in die, der Fakultät zugehörigen, meist vollkommen machtlosen, Kollegialorgane.

Die Universitätsvertretung (UV)

Die UV ist das höchste Organ der ÖH an einer Universität und kümmert sich um alle Aufgabengebiete, die nicht durch die StV oder die FV erledigt werden.

Die UV wird nach Listenwahlrecht gewählt, was bedeutet, dass sie in hohem Maße Spielplatz von Vorfeldorganisationen (siehe oben), den sogenannten Fraktionen, ist. Diese stellen Vorsitz und MandatarInnen und spielen Parlament im Kleinen.

Trotzdem hat die Universitätsvertretung wichtige Funktionen inne. Einerseits ist sie die direkte Verhandlungspartnerin von Rektorat, Senat und Universitätsrat, andererseits verwaltet sie das Budget, das den jeweiligen ÖH-Gremien (also StV und FV) zur Verfügung steht. Außerdem bietet sie in den meisten Fällen Beratung für alle Lebenslagen an.

Die Bundesvertretung (BV)

Die Bundesvertretung wird durch die Universitätsvertretungen entsendet und ist damit der direkte Humanreservenpool des Parlaments.

Aufgabe der BV ist die bundesweite Vertretung der Studierenden, im Idealfall, die direkte Verhandlung mit den zuständigen Ministerien. Außerdem nimmt die Bundesvertretung Teile der Beratung und Serviceleistung der ÖH auf sich, indem sie Broschüren zu wichtigen Themen, wie Sozialleistungen und Diskriminierung produziert.