MA Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft
Zulassung:
Die Vorraussetzung für das Masterstudium „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ ist das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien oder ein fachlich in Frage kommendes Bachelor- bzw. ein Fachhochschulstudium. Desweiteren kann man nach Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung den MA „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaften“ beginnen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, es aber dennoch einzelne Differenzen gibt. In diesem Fall kann man, um die Gleichwertigkeit zu erlangen, Prüfungen und Lehrveranstaltung im Ausmaß von max. 30 ECTS absolvieren. Hier sind vor allem Lehrveranstaltungen des Erweiterungscurriculums „Geschichtsforschung“ aus dem Bachelorstudiums Geschichte im Zuge des Masterstudiums zu absolvieren.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Absolvierung des Erweiterungscurriculum „Geschichtsforschung“, oder eine gleichwertige Qualifikation im Laufe des Bachelorstudiums Geschichte empfohlen wird. Desweiteren muss man für diesen MA gute Kenntnisse der englischen Sprache, der lateinischen Sprache, sowie passive Kenntnisse mindestens einer lebenden Fremdsprache haben. Das Masterstudium Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaften, beschäftigt sich in erster Linie mit den historischen Hilfswissenschaften des Mittelalters und der Neuzeit.
Wenn man sich für Paläographie, Aktenkunde, Kodikologie, Genealogie, Heraldik, Sphragistik und Chronologie interessiert, dann ist dieser Master zu empfehlen. Kenntnisse über die archivarische Bewertung, Bearbeitung und Dokumentation von Urkunden, Filmen, Bildern, Videos und Tonmaterial werden vermittelt. Desweiteren ist der Master „Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ für jene interessant, die beruflich in einem Archiv, einer Bibliothek, oder auch in einem Museum arbeiten möchten.
Ziel dieses MA: Eine gute und fundierte Berufsausbildung im Beriech der historischen Hilfs- und Archivwissenschaften. Dazu gehört der Erwerb der Fähigkeit zum Umgang mit historischen Quellen dinglicher und schriftlicher Natur.
Die sogenannte „Regelstudienzeit“ beträgt 150 ECTS, dies entspricht einer mindest Studiendauer von 5 Semestern.
Pflichtmodule: Grundlagen
Grundmodul 1: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
- (VO) Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte I. 5 ECTS / 2 Sst.
- (VO) Österreichsiche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte II. 5 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: keine
Grundmodul 2: Paläographie und Archivwissenschaft
- (VU) Paläographie des Mittelalters I. 8 ECTS / 4 Sst.
- (VU) Archivwissenschaft 5 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: keine
Grundmodul 3: Hilfswissenschaft
- (UE) Hilfswissenschaft: Heraldik, Sphragistik, Genealogie 4 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: keine
Grundmodul 4: Paläographie des Mittelalters und der Neuzeit
- (VU) Paläographie des Mittelalters II 4 ECTS / 3 Sst.
- (VU) Paläographie der Neuzeit 8 ECTS / 4 Sst.
Voraussetzungen: keine, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 2
Grundmodul 5: Urkundenlehre
- (VU) Urkundenlehre und Chronologie 8 ECTS / 4 Sst.
Voraussetzungen: keine, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 2
Grundmodul 6: Quellenkunde
- (UE) Übung an archivalischen Quellen 8 ECTS/ 4 Sst.
- (UE) Regestentechnik 4 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: keine
Grundmodul 7: Aktenkunde
- (VU) Aktenkunde 8 ECTS/ 4 Sst.
Voraussetzungen: keine, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 4
Grudmodul 8: Archivpraktikum
- Archivpraktikum 10 ECTS.
Voraussetzung: Grundmodule 1 bis 3
Alternative Pflichtmodulgruppe: Historische Hilfswissenschaften und Geschichtsforschung
Modul Historische Hilfswissenschaften und Geschichtsforschung 1: Grundlagen
- (PS) Historische Hilfswissenschaften 6 ECTS / 2 Sst.
- (VO) Kirchliche Rechts und Organisationsstruckturen 5 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodule 1 bis 3
Modul Historische Hilfswissenschaft und Geschichtsforschung 2: Angewandte Urkundenlehre
- (SE) Diplomatik 8 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodule 1 bis 3, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 5
Modul Historische Hilfswissenschaft und Geschichtsforschung 3: Kodikologie
- (VU) Handschriftenkunde und Buchwesen 4 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 4
Modul Historische Hilfswissenschaft und Geschichtsforschung 4: Edition und Forschung
- (SE) Forschungsseminar: "Österreich in seinem Umfeld" 10 ECTS/ 2 Sst.
- (UE) Editionstechnik/ Digitale Edition 10 ECTS/ 4 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3, empfohlene Teilnahmevoraussetzung Grundmodul 4
Alternative Pflichtmodulgruppe: Archivwissenschaft und Medienarchive
Modul Archivwissenschaft und Medienarchive 1: Grundlagen
- (VU) Archivrecht, Datenschutz und Urheberrecht 4 ECTS/ 2 Sst.
- (PS) Archivische Erschließung 5 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3
Modul Archivwissenschaft und Medienarchive 2: Archive und Digitalisierung
- (VU) Digitaliseriung 4 ECTS/ 2 Sst.
- (PS) Digitale Archivierung 6 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3
Modul Archivwissenschaft und Medienarchive 3: Audio/ visuelle Medien und Archivtechnik
- (VU) Fotografie/ Audiovisuelle Medien im Archiv 4 ECTS/ 2 Sst.
- (VU) Archivische Bestandserhaltung und Archivtechnik 4 ECTS/ 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3
Modul Archivwissenschaft und Medienarchive 4: Bewertung und Records Management
- (VU) Archivmanagement Öffentlichkeitsarbeit 4 ECTS / 2 Sst.
- (VU) Schriftgutverwaltung und Records Management 4 ECTS / 2 Sst.
- (SE) Bewerten und Erschließen 8 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodul 1 bis 3
Master Modul
- Master- Seminar 5 ECTS / 2 Sst.
Voraussetzungen: Grundmodule 1 bis 7
Auszug aus dem Studienplan zur Masterarbeit:
1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
(2) Das Thema der Masterarbeit muss mindestens einem der in den Pflichtmodulen und den Alternati-ven Pflichtmodulen gelehrten Fächer zuordenbar sein. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden o-der bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
(3) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 ECTS-Punkten.
Auszug aus dem Studienplan zur Masterprüfung:
(1)Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschrie-benen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
(2) Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die ein weiteres Fach umfasst. Wenn die Masterarbeit zu einem Thema aus dem Bereich Historische Hilfswissenschaften/Geschichtsforschung geschrieben wurde, muss dieses weitere Fach aus dem Bereich Archive/Medienarchive gewählt werden. Wenn die Master-arbeit zu einem Thema aus dem Bereich Archive/Medienarchive geschrieben wurde, muss dieses wei-tere Fach aus dem Bereich Historische Hilfswissenschaften/Geschichtsforschung gewählt werden. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.
(3) Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS-Punkten (je 2 ECTS-Punkte).
Für weitere Informationen bitte das Curriculum einsehen: